Unterstützung beim Land- und Rechtserwerb im Rahmen von Projekten im Interesse der öffentlichen Hand.
Der Erwerb von Landflächen und Rechten , die für ein Projekt im öffentlichem Interesse benötigt werden, erfordert eine sorgfältige, präzise und rigorose Vorgehensweise. Die erforderlichen Inanspruchnahmen und Massnahmen werden hierbei im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durchgeführt (Enteignungsgesetz, Strassengesetze, Eisenbahngesetz usw.) durchgeführt.
Nebst den immobilienrechtlichen Kompetenzen kann die Berücksichtigung rechtlicher und verfahrenstechnischer Aspekte entscheidend sein, um die erfolgreiche Realisierung eines Projekts zu gewährleisten.
Wir bieten ein Begleitung und Unterstützung während der gesamten Projektdauer an. Die Berücksichtigung gewisser Grundaspekte wird eine Optimierung der Projektrisiken sowie der zu erwartenden Grunderwerbs- sowie Verfahrenskosten ermöglichen. die diesbezüglichen Verhandlungen haben auch einen stark personenbezogenen Aspekt (Eigentümer, Mieter, Anwohner) und erfordern entsprechende soziale Kompetenzen wie beispielsweise korrekte Umgangsformen.
Beim Verfassen der Vereinbarungen müssen die notwendigen Voraussetzungen für die Eintragung im Grundbuch berücksichtigt werden, ebnenso wie klare Bestimmungen für das richtige Verstädnnis und eine korrekte Anwendung derselben.
Unsere Spezialisten im Bereich des Landerwerbs